Bafin verhängt gegen Deutsche Bank 23,05 Millionen Euro Geldbuße
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
DOW JONES--Die Finanzaufsicht Bafin hat Geldbußen in Höhe von insgesamt 23,05 Millionen Euro gegen die Deutsche Bank festgesetzt. Zur Begründung verwies die Bafin auf Verstöße der Deutschen Bank im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Derivaten gegen organisatorische Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes. Zudem habe die Postbank die Aufzeichnungspflicht von Anlageberatungen missachtet und die Vorgaben des Zahlungskontengesetzes zur Kontowechselhilfe mehrfach nicht eingehalten.
Nach Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Währungsderivaten in Spanien habe die Deutsche Bank AG zu lange gebraucht, um die Verstöße aufzuklären und Mängel zu beseitigen, erläuterte die Finanzaufsicht. Zudem habe die Postbank bei Wertpapierdienstleistungen gegen die Telefonaufzeichnungspflicht verstoßen. Nach dem Auslaufen der Ausnahmeregelungen während der Covid-19-Pandemie habe die Postbank zeitweise keine Überwachungs- und Organisationsmaßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Inhalte telefonisch durchgeführter Anlagenberatungen wieder elektronisch aufgezeichnet werden.
Zudem seien bei der Postbank Anträge zur Kontowechselhilfe in mehreren Fällen nicht oder nur verzögert bearbeitet worden.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/brb
DOW JONES--Die Finanzaufsicht Bafin hat Geldbußen in Höhe von insgesamt 23,05 Millionen Euro gegen die Deutsche Bank festgesetzt. Zur Begründung verwies die Bafin auf Verstöße der Deutschen Bank im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Derivaten gegen organisatorische Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes. Zudem habe die Postbank die Aufzeichnungspflicht von Anlageberatungen missachtet und die Vorgaben des Zahlungskontengesetzes zur Kontowechselhilfe mehrfach nicht eingehalten.
Nach Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Währungsderivaten in Spanien habe die Deutsche Bank AG zu lange gebraucht, um die Verstöße aufzuklären und Mängel zu beseitigen, erläuterte die Finanzaufsicht. Zudem habe die Postbank bei Wertpapierdienstleistungen gegen die Telefonaufzeichnungspflicht verstoßen. Nach dem Auslaufen der Ausnahmeregelungen während der Covid-19-Pandemie habe die Postbank zeitweise keine Überwachungs- und Organisationsmaßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Inhalte telefonisch durchgeführter Anlagenberatungen wieder elektronisch aufgezeichnet werden.
Zudem seien bei der Postbank Anträge zur Kontowechselhilfe in mehreren Fällen nicht oder nur verzögert bearbeitet worden.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/brb
Copyright (c) 2025 Dow Jones & Company, Inc.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|