Kommentar
17:52 Uhr, 06.03.2025
Bleibt Tether bei Binance gelistet?
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- Auch in Zukunft dürfen europäische Kryptobörsen Dienstleistungen bestimmte mit Tether (USDT) anbieten. Das hat die europäische Wertpapieraufsicht ESMA gegenüber Cointelegraph bestätigt.
- Demnach verstoße der Empfang sowie die Verwahrung Stablecoins, die nicht MiCA-konform sind, nicht gegen die Regulierungsvorschriften. Lediglich das Trading mit derlei Stablecoins sei rechtswidrig.
- Tether ist nicht MiCA-lizenziert und müsste eigentlich delistet werden.
- Nach der MiCA-Verordnung stellen Verwahrungs- und Transferdienstleistungen an sich kein “öffentliches Angebot” oder eine “Zulassung zum Handel” von nicht-konformen Asset-Reference-Token oder E-Geld-Token dar”, sagte ein Sprecher der ESMA am 4. März gegenüber Cointelegraph.
- Dienstleistungen den Handel betreffend sollten aber eingestellt werden, so die ESMA. Außerdem sollten Crypto Asset Service Provider (CASPs) bis zum 31. März lediglich den Verkauf sowie das Abheben der nicht-lizenzierten Coins gestatten.
- Letzteres wiederum sorgt abermals für Rechtsunsicherheit unter den Börsen. Denn eigentlich sind Transfers laut ESMA ja zulässig – auch solche, die in Richtung der Exchange gehen.
- Das Geplänkel um die korrekte Auslegung der MiCA ruft indessen Rechtsexperten auf den Plan: Juan Ignacio Ibañez, General Secretary der MiCA Crypto Alliance, zitiert auf LinkedIn einen MiCA-Paragrafen: “Anbieter von Krypto-Asset-Diensten, die ihre Dienste im Einklang mit dem geltenden Recht vor dem 30. Dezember 2024 erbracht haben, können dies bis zum 1. Juli 2026 oder bis zur Erteilung oder Verweigerung einer Genehmigung gemäß Artikel 63 tun, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.”
- In anderen Worten: Eigentlich sollten die CASPs USDT sogar bis zum 1. Juli 2026 listen dürfen.
- Dennoch: Anfang der Woche hatte Binance das Delisting von Tether angekündigt. Den Handel in Europa mit einigen Stablecoins hat auch Coinbase eingestellt. Die Kryptobörse Kraken kündigte ebenfalls Delistings an.
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