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18:55 Uhr, 17.03.2025

PTA-Adhoc: OMV Aktiengesellschaft: Zur Bedienung interner Vergütungsprogramme beschließt OMV einen begrenzten Aktienrückerwerb

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  • OMV AG
    ISIN: AT0000743059Kopiert
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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Wien (pta028/17.03.2025/18:55) - Auf Basis der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2024 hat der Vorstand der OMV Aktiengesellschaft (OMV) soeben – vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats – beschlossen, ein Aktienrückerwerbsprogramm gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen.

Das Volumen des Rückerwerbsprogramms beläuft sich auf bis zu 300.000 Aktien (das entspricht rund 0,0917% des Grundkapitals). Der Rückerwerb erfolgt ausschließlich über die Wiener Börse und dient der Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus Aktienübertragungsprogrammen insbesondere Long-Term-Incentive-Plänen, Annual Bonus (Equity Deferrals) oder sonstigen Beteiligungsprogrammen. Derzeit hält die Gesellschaft 57.329 eigene Aktien.

Gemäß Artikel 2 Abs 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und § 5 Abs 1 und 2 der österreichischen Veröffentlichungsverordnung 2018 werden nachstehende Angaben veröffentlicht:

* Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 28. Mai 2024
* Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 28. Mai 2024 gemäß § 119 Abs 9 BörseG 2018.
* Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms: Das Rückerwerbsprogramm beginnt am 21.3.2025 und endet spätestens am 28.3.2025.
* Aktiengattung: Der Rückerwerb bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien der OMV (ISIN: AT0000743059).
* Beabsichtigtes Volumen, insbesondere auch der Anteil der rückzuerwerbenden Aktien am Grundkapital, gegebenenfalls getrennt nach der jeweiligen Aktiengattung: OMV beabsichtigt, bis zu 300.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zurückzuerwerben, wobei allfällige Erwerbe so auszuüben sind, dass die Gesellschaft zu keinem Zeitpunkt mehr als 1.300.000 Stück eigene Aktien hält. Das beabsichtigte Volumen entspricht rund 0,0917% des Grundkapitals.
* Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie: Der niedrigste Gegenwert je Aktie darf höchstens 30% unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage vor dem jeweiligen Rückkauf der Aktienliegen und der höchste Gegenwert je Aktie darf höchstens 20% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage vor dem jeweiligen Rückkauf der Aktienliegen.
* Größtmöglicher Geldbetrag, der für das Programm zugewiesen ist: Der größtmögliche für das Rückerwerbsprogramm zugewiesene Geldbetrag ist EUR 20 Mio.
* Art und Zweck des Rückerwerbs: Der Rückerwerb erfolgt ausschließlich über die Wiener Börse und dient der Erfüllung von Verpflichtungen der OMV aus Aktienübertragungsprogrammen insbesondere Long-Term-Incentive-Plänen, Annual Bonus (Equity Deferrals) oder sonstigen Beteiligungsprogrammen. Die Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von OMV trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 einzuhalten hat.
* Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien des Emittenten: Das Rückerwerbsprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsenzulassung der Aktien der OMV.
* Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft: Derzeit gibt es kein Aktienoptionsprogramm. Stattdessen hat die Gesellschaft Long Term Incentive Plans, Annual Bonus (Equity Deferrals) und andere Aktienbeteiligungspläne für Mitarbeiter, leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder der OMV und ihrer verbundenen Unternehmen; diese Beteiligungspläne stellen jedoch keine Aktienoptionsprogramme dar.

Die tatsächliche Durchführung des Rückerwerbsprogrammes hängt insbesondere noch von der Genehmigung durch den Aufsichtsrat der OMV Aktiengesellschaft ab.

Hinweis gemäß Artikel 2 Abs 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und § 5 Abs 4 der österreichischen Veröffentlichungsverordnung 2018: OMV wird die Veröffentlichungspflichten gemäß Artikel 2 Abs 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und §§ 6 und 7 der österreichischen Veröffentlichungsverordnung 2018 (Details zu durchgeführten Transaktionen bzw. allfällige Änderungen des Rückerwerbsprogramms) durch Veröffentlichung über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem, das zumindest innerhalb der Europäischen Union verbreitet ist sowie auf ihrer Website unter https://www.omv.com/de/investoren/verpflichtende-veroeffentlichungen erfüllen.

Diese Veröffentlichung dient zugleich als Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 der österreichischen Veröffentlichungsverordnung 2018. Sie ist insbesondere kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien der OMV und begründet keine Verpflichtung der OMV, Angebote zum Rückerwerb von Aktien der OMV anzunehmen.

(Ende)

Aussender: OMV Aktiengesellschaft
Adresse: Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Thomas Hölzl
Tel.: +43 1 40440/23760
E-Mail: compliance@omv.com
Website: www.omv.com

ISIN(s): AT0000743059 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien

[ Quelle: https://www.pressetext.com/news/20250317028 ]

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