Kommentar
12:29 Uhr, 27.02.2018

Diesel-Urteil: Autoaktien fallen deutlich

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind die Aktien der Autobauer auf neue Tagestiefs eingebrochen. Es gibt aber auch eine Aktie, die vom Urteil profitieren kann.

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Diesel-Fahrverbote in einzelnen Städten sind nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem mit Spannung erwarteten Urteil entschieden. Allerdings wies das Gericht auch darauf hin, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben müsse.

Die Aktien der Autobauer fallen in einer ersten Reaktion auf neue Tagestiefs, wie die folgenden Charts zeigen.

Volkswagen-Vorzugsaktien im 5-Minuten-Chart
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Daimler-Aktien im 5-Minuten-Chart
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BMW-Aktien im 5-Minuten-Chart
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Deutlich fester notieren die Aktien der Baumot Group. Das Unternehmen bietet eine Technologie zur Nachrüstung von Dieselantrieben an. Nach dem Urteil könnte es vermehrt zu Nachrüstungen kommen, um Fahrverbote doch noch zu vermeiden.

Baumot Group AG
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