Karlsruhe weist Eilanträge gegen Sondersitzung des Bundestags zurück
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DOW JONES--Das Bundesverfassungsgericht hat weitere Anträge gegen die Anberaumung und Durchführung der Sondersitzung des Deutschen Bundestages am Dienstag abgelehnt. Das teilte das Gericht am Montagabend in Karlsruhe mit. In der Sitzung am Dienstag stimmt der Bundestag über eine Änderung des Grundgesetzes ab, um Finanzpakete für Rüstung und Infrastruktur auf den Weg zu bringen.
Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com
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